Begriff des Rechts

Dietze, Gottfried: Begriff des Rechts

Nach Ausführungen über die der Rechthaberei allgemein angelasteten Übel behandelt Dietze die dem Juristischen eigene Rechthaberei. Sie ist am deutlichsten und bedenklichsten bei modernen rechtsetzenden Ereiferungen in Gesetzen, Verordnungen und Anordnungen, aber auch Gewohnheitsrecht und Naturrecht sind von ihr nicht frei. 96 Seiten, broschiert (Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte; Band 22/Duncker & Humblot 1997) schwarze Filzstiftstriche auf Schnitt

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Bestell-Nr.: 13149 Sprache: Deutsch Gewicht: 138 g
Sachgebiet: Rechtstheorie
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