
Braczyk, Boris Alexander: Rechtsgrund und Grundrecht
Grundlegung einer systematischen Grundrechtstheorie. Die teils rechtsphilosophische Arbeit zeigt die Grundrechte auf als Aus(einander)legungen des Rechts-Verhältnisses im Hinblick auf den Staatsapparat und damit zugleich als Auslegungen des Staates; als rechtsbegründend vorgestellt sind sie lediglich Mythos, der auch nach dem Aufbruch der Gemeinschaft zur bürgerlichen Gesellschaft (juristische) Alltagssicherheit gewährleistet. Sie verweisen auf allgemeine Freiheit als ebenso vorausgesetzte wie aufgegebene, und sind daher keinesfalls von "unbegrenzter subjektiver Freiheit" her zu denken. 181 Seiten, broschiert (Schriften zur Rechtstheorie; Band 175/Duncker & Humblot 1996) schwarze Filzstiftstriche auf Schnitt
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