Löhnig, Martin: Rechtsvereinheitlichung trotz Rechtsbindung
Zur Rechtsprechung des Reichsgerichts in Zivilsachen 1879-1899. 1879 wurde im Deutschen Reich das Reichsgericht als reichseinheitliches Höchstgericht eingeführt. Ein reichseinheitliches Zivilrecht trat jedoch erst mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch von 1900 in Kraft. Martin Löhnig untersucht, wie das Reichsgericht mit dieser Rechtszersplitterung umgegangen ist. Hat das Gericht die Rechtsvielfalt bewahrt? Oder hat es Rechtsvereinheitlichung durch Rechtsprechung betrieben und dadurch zur inneren Reichsgründung beizutragen versucht? Und falls ja, mit welchen Mitteln und in welchen Bereichen? IX,104 Seiten, broschiert (Mohr Siebeck 2012)
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