Politische Klasse und Verfassung

Politische Klasse und Verfassung

Beiträge auf der 4. Speyerer Demokratietagung vom 26. bis 27. Oktober 2000 an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. Hrsg. von Hans Herbert von Arnim. Acht Beiträge leuchten an charakteristischen Beispielen das ambivalente Verhältnis von politischer Klasse und Verfassung aus: Die Verfassung soll die politische Klasse eigentlich begrenzen, diese kann die Verfassung aber umgekehrt auch nach ihren Bedürfnissen gestalten oder Anpassungen an neue Gegebenheiten verhindern. Zur "politischen Klasse" werden hier Politiker gezählt, insofern sie nicht (nur) "für die Politik", sondern "von der Politik" leben, also Berufspolitiker mit eigenen, sozusagen klassenspezifischen Interessen sind. Der Begriff "Verfassung" wird in einem weiten, dreifachen Sinne verstanden: Er umfasst a) die Summe der in der Verfassungsurkunde niedergelegten Normen (Verfassung im formellen Sinne), b) bestimmte grundlegende einfachgesetzliche Normen zum Beispiel über Wahlrecht und Politikfinanzierung (Verfassung im materiellen Sinne) sowie c) die realen Macht- und Interessenverhältnisse, die sich in Konventionen und politischen Handlungsmustern niederschlagen (Verfassung im soziologischen Sinne). 167 Seiten mit vier Abb., broschiert (Schriftenreihe der Hochschule Speyer; Band 147/Duncker & Humblot 2001) schwarze Filzstiftstriche auf Schnitt und Filzstiftfleck auf Einband, leichte Lagerspuren

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Bestell-Nr.: 8343 Sprache: Deutsch Gewicht: 233 g
Sachgebiete: Rechtstheorie | Politische Theorie | Grundgesetz
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