Celler Gerichtsbarkeiten im Nationalsozialismus und nach 1945

Lindemann, Peter/Käthe Poppinga: Celler Gerichtsbarkeiten im Nationalsozialismus und nach 1945

Landeserbhofrecht - Sozialgerichtsbarkeit. Celle hatte im Dritten Reich eine herausragende Rolle bei der Durchsetzung der Blut- und Bodenideologie. Das Gericht zweiter Instanz, das preußische Landeserbhofgericht, bekam seinen Sitz in Celle. Die Bedeutung und Leistungen dieses Gerichts werden im ersten Teil des Buches umfassend dargestellt. Nach dem Krieg ist die Sozialgerichtsbarkeit aufgebaut worden, eine neue Gerichtsbarkeit, heute zuständig für alle sozialrechtlichen Tatbestände. Das zweitinstanzliche Gericht in Niedersachsen, das Landessozialgericht, erhielt seinen Sitz im alten Verwaltungsgebäude der Mitteldeutschen Spinnhütte in Celle. Den Aufbau und die Erstausstattung mit Richtern haben Peter Lindemann und Käthe Poppinga untersucht. Sie sind dabei auf die Probleme des späten Beginns und auf nicht überraschende Parallelen zu den etablierten Gerichtsbarkeiten gestoßen. 212 Seiten, broschiert (Geist und Wissen; Band 9/Verlag Ludwig 2011)

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Sachgebiete: Geschichte der Jahre 1933-1945 | Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts
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